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  • · Fachbeitrag · Sozialversicherungsrecht

    Sie planen die Übernahme von Sprechstunden durch einen Zahnarzt als „freien Mitarbeiter“? Vorsicht!

    von RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler, baehrle-partner.de

    | Als Inhaber einer Zahnarztpraxis haben Sie die Möglichkeit, einen anderen Zahnarzt als „freien Mitarbeiter“ bei sich zu beschäftigen. Diese Art der Anstellung kann jedoch zu Problemen führen, auch wenn alle Details vertraglich geregelt werden. Was müssen Sie arbeits- und sozialversicherungsrechtlich beachten? |

    Grundsätzliches

    Ob ein externer Zahnarzt zahnärztliche Leistungen für Sie

    • aufgrund eines Dienstvertrags als Unternehmer / freier Mitarbeiter oder