· Fachbeitrag · Steuergestaltung
Steuerliche Risiken mindern: Was Sie bei der Anstellung von Zahnärzten beachten sollten
von StB, WP Michael Laufenberg, Laufenberg Michels und Partner, Köln
| Die Zahnmedizin wird immer weiblicher, und gerade Zahnärztinnen ziehen heute eine angestellte der selbstständigen Tätigkeit vor. Nicht nur größere Gemeinschaftspraxen nutzen die Möglichkeit einer Anstellung. Doch es gibt steuerrechtliche Risiken, die beachtet werden sollten. Insbesondere die Frage nach der Gewerblichkeit der Einkünfte der Zahnarztpraxis sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Dieser Beitrag zeigt, unter welchen Voraussetzungen eine nicht gewerbliche, freiberufliche Tätigkeit vorliegt und stellt die Folgen einer Gewerblichkeit dar. |
Voraussetzungen für eine freiberufliche Tätigkeit
Zahnärzte erzielen grundsätzlich Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Der Vorteil dieser Einkunftsart gegenüber einer solchen aus gewerblicher Tätigkeit ist, dass freiberufliche Einkünfte nicht der Gewerbesteuer unterliegen.
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