· Fachbeitrag · Teilzeitbeschäftigung
ElterngeldPlus und die Auswirkung auf die Zahnarztpraxis: Mehr Nachfrage nach Teilzeit?
von Rechtsanwalt Karsten Kienitz, CURACON Weidlich Rechtsanwaltsgesellschaft, Münster, www.curacon-recht.de
| Der Bundestag hat eine Flexibilisierung der Elternzeit für ab dem 1. Juli 2015 geborene Kinder beschlossen, auf die sich der Zahnarzt als Arbeitgeber einstellen sollte. Die dann mögliche Verdopplung der Bezugsdauer des Elterngeldes wird zu einer verstärkten Nachfrage nach Teilzeittätigkeit führen - auch in der Zahnarztpraxis. Gleichzeitig werden die Einwirkungsmöglichkeiten des Arbeitgebers reduziert. Der nachfolgende Beitrag fasst das Wichtigste in Kürze zusammen. |
ElterngeldPlus
Statt des bisherigen Elterngeldes kann bei einer Teilzeitbeschäftigung ElterngeldPlus bezogen werden. Aus einem Elterngeld-Monat werden so zwei ElterngeldPlus-Monate, wobei die Höhe des Elterngeldes halbiert wird. Damit verlängert sich die maximale Bezugsdauer von 14 auf 28 Monate.
Flexible Übertragung der Elternzeit auf spätere Zeiträume
Bisher kann die Elternzeit in zwei Abschnitte aufgeteilt werde. Künftig kann die Elternzeit in drei Abschnitte aufgeteilt werden. Bis zu 24 Monate können dabei auf das dritte bis achte Lebensjahr übertragen werden.
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