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  • · Fachbeitrag · Vergütungsrecht

    Eine Stunde pro Seite: Landessozialgericht urteilt zur Vergütung von Sachverständigen

    von RAin, FAin für MedR Michaela Hermes, LL.M., Ratajczak & Partner, Sindelfingen, www.rpmed.de

    | Seiten, Zeilen, Anschläge zählte das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht (LSG) nach, als es sich in zwei Beschlüssen damit befasste, wieviel Zeit ein Sachverständiger beim Erstellen seines Gutachtens für Aktenstudium, Ausarbeitung und Korrektur ansetzen darf (Beschlüsse vom 8. Oktober 2012, Az. L 5 SF 64/11 KO, Abruf-Nr. 131102 und L 5 SF 93/11 KO, Abruf-Nr. 131103 ). |

    Gerichtsbeamte verkürzten zu vergütende Stunden

    Gestritten wurde jeweils um das Honorar der gerichtlich bestellten Sachverständigen. Im ersten Fall sollte der Sachverständige über eine Berufskrankheit befinden (Az. L 5 SF 64/11 KO). Er wertete 1.400 Aktenseiten aus, benötigte 34 Stunden und setzte ein Stundenhonorar von 85 Euro an. Im zweiten Fall untersuchte der Gutachter eine mögliche Erwerbsminderung zu einem Stundenhonorar von 60 Euro (Az. L5 SF 93/11 KO). Er brauchte 14,5 Stunden. Beide Male kürzten Gerichtsbeamte die Rechnung um mehrere Stunden.

    Gericht hielt Kürzungen für zulässig

    Das LSG hielt die Kürzungen weitgehend für zulässig. Maßstab der Vergütung sei der Zeitaufwand eines Sachverständigen mit durchschnittlicher Befähigung und Erfahrung. Beim Aktenstudium könne der Gutachter zwischen 100 und 150 Blatt pro Stunde auswerten. Für die spätere Ausarbeitung des Gutachtens könne die erforderliche Stundenzahl erst kalkuliert werden, wenn die individuellen Seiten des Gutachtens auf Standardmaße umgerechnet würden.

     

    Die „Standardseite“ definierten die Richter wie folgt:

      • Randabstand 2,5 cm
      • Zeilenabstand 1,5
      • Schriftgröße 12
      • 34 Zeilen pro Seite

     

    Dies entspreche rund 2.000 Anschlägen. Das Verfassen einer Standardseite dauere etwa eine Stunde. Inhaltlich müssten Seiten herausgerechnet werden, die sich mit der Wiedergabe des Akteninhalts, der Anamnese und der Befunde befassten. Für Diktat und Korrektur seien fünf Minuten pro Seite anzusetzen.

     

    FAZIT |  Gemessen an den Stundensätzen amerikanischer Sachverständiger, die schon einmal bis zu 550 Dollar die Stunde nehmen, sind die Stundensätze deutscher Gutachter moderat. Umso mehr überrascht es, dass das LSG Schleswig-Holstein sich im Zählen von Seiten, Zeilen und Anschlägen verliert.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2013 | Seite 20 | ID 40246530