05.06.2013 · Fachbeitrag · VertragsZahnArztrecht
Kickback-Zahlungen: KZV-Gremien zuständig
| Wer Material- und Laborkosten für aus dem Ausland bezogene Zahnprothesen ordnungswidrig abrechnet, macht sich gegenüber der geschädigten Krankenkasse schadenersatzpflichtig. Diese darf den betreffenden Arzt aber nicht unmittelbar in Anspruch nehmen, sondern muss bei den zuständigen Prüfgremien die Feststellung der Schadenersatzpflicht beantragen. Dies hat das Bundessozialgericht am 20. März 2013 in einem Revisionsverfahren entschieden (Az. B 6 KA 18/12 R, Abruf-Nr. 131779 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig