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  • 06.06.2018 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

    VG Münster: Zahnarzt darf mit Festpreisen für das Bleaching werben

    | Ein Zahnarzt darf mit Festpreisen für Bleaching-Behandlungen in seiner Praxis werben. So entschied das Verwaltungsgericht Münster in seinem Urteil vom 09.05.2018 (Az. 18 K 4423/17.T). Der betroffene Zahnarzt aus Münster wehrte sich damit erfolgreich gegen eine von der Zahnärztekammer (ZÄK)Westfalen-Lippe erteilte Rüge mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro. Die Kammer sah darin einen Verstoß gegen Berufspflichten. |