06.10.2021 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Vorsicht beim Werben mit besonderen Fähigkeiten!
| Der für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat eine Leitentscheidung für die Werbung von Zahnärzten verkündet, die auch weit darüber hinaus Bedeutung hat (Urteil vom 29.07.2021, Az. I ZR 114/20). Denn der BGH stellt klar, wie mit besonderen Qualifikationen geworben werden darf, die im Spannungsverhältnis zu Bezeichnungen stehen, die von den Kammern verliehen werden. |
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