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  • 12.05.2016 · Fachbeitrag · Zahnarzthaftung

    Urteil: Implantatverlust rechtfertigt keinen Rückschluss auf einen Behandlungsfehler

    | Die völlige Unbrauchbarkeit einer Implantatversorgung führt nicht automatisch dazu, dass Schadenersatzansprüche gegen den behandelnden Zahnarzt berechtigt sind. So hat das Kammergericht Berlin in einem Urteil vom 23. April 2015 entschieden (Az. 20 U 207/14, Abruf-Nr. 185535 ). |