05.07.2018 · Fachbeitrag · Zahnarzthaftung
Urteil: Unterlassene Eingliederung einer Krone ist nicht zwangsläufig ein Behandlungsfehler
| Obwohl bei einer Patientin eine Krone nicht endgültig eingegliedert wurde, lag nach einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Wuppertal kein Behandlungsfehler vor (Urteil vom 16.01.2018, Az. 5 O 450/15, Abruf-Nr. 201780 ). Der Zahnarzt hatte die Patientin mehrfach auf die Notwendigkeit hingewiesen, sie hatte dies aber wiederholt verweigert. |
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