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  • 12.04.2016 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    FG Düsseldorf: Kapitalauszahlung aus dem Versorgungswerk ist überwiegend steuerpflichtig

    | Im Jahr 2005 wurde die Besteuerung der Rentenbezüge reformiert – mit dem langfristigen Ziel, bei verbesserter Absetzbarkeit der Beitragszahlungen die volle Steuerpflicht der Renten zu erreichen. Dass diese Reform auch auf Kapitalauszahlungen aus dem Versorgungswerk durchschlägt, musste ein Zahnarzt in einem nun bekannt gewordenen Urteil des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 12. März 2015 akzeptieren (Az. 12 K 1200/14 E, Abruf-Nr. 146725 ). Das Gericht erkannte nur einen geringen Teil der Auszahlung als steuerfrei an. |