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Post vom Finanzamt: Drei-Tages-Fiktion verlängert sich bei Zustellung durch Subunternehmer
| Wenn Ihr Finanzamt private Dienstleister einsetzt, um wichtige Post zuzustellen, kann sich dies auf die Bekanntgabe wichtiger Verwaltungsakte auswirken. Denn wenn der Dienstleister wiederum einen Subunternehmer nutzt, ist ein weiterer Sortierprozess erforderlich und die sogenannte Drei-Tages-Fiktion bei der Übermittlung eines Briefs greift nicht mehr. Sie haben in diesem Fall mindestens einen Tag länger Zeit, um sich ggf. gegen den Verwaltungsakt zu wehren (Finanzgericht Münster, Urteil vom 15.05.2019, Az. 13 K 3280/18 Kg, Abruf-Nr. 209423 ). |
Quelle: Ausgabe 08 / 2019 | Seite 1 | ID 46025563