· Fachbeitrag · Betriebsprüfung
Neue Größenklassen bei der Betriebsprüfung: Was ändert sich für den Zahnarzt? (Teil 1)
von StB, WP Michael Laufenberg, Laufenberg Michels und Partner, Köln, www.laufmich.de, und StB, WP Thomas Karch, Krefeld, www.vpmed.de
| Eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt muss fast jeder Zahnarzt mindestens einmal in seiner beruflichen Laufbahn über sich ergehen lassen. Für ihn bedeutet dies eine hohe zeitliche und nervliche Belastung, da der Betriebsprüfer oft unangenehme Fragen stellt. Seit dem 1. Januar 2013 gibt es neue Grenzen für Umsatz und Gewinn bei der Einteilung der jeweiligen Betriebsgrößen, die den Prüfungsrhythmus der Finanzämter bestimmen. Der erste Teil der Beitragsserie stellt die Neuregelung vor und zeigt, worauf Sie als Praxisinhaber jetzt achten sollten. |
Welche Zahnarztpraxis wird wie häufig geprüft?
Zunächst wird ein kurzer Überblick gegeben, welche Praxen überhaupt geprüft werden, denn es gibt verschiedene Anlässe, die eine Betriebsprüfung auslösen können. Der Prüfungsrhythmus richtet sich dabei insbesondere nach der Größenklasse, in die die Zahnarztpraxis eingeteilt wird. Sie bestimmt sich nach dem Umsatz und dem steuerlichen Gewinn.
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