· Fachbeitrag · Betriebsprüfung (Teil 2)
Betriebsprüfung in der Zahnarztpraxis - Einnahmenerfassung und besondere Risiken
von Steuerberater Michael Laufenberg und Steuerberater Marcel Nehlsen, Kanzlei Laufenberg Michels und Partner mbB, Köln, www.laufmich.de
| Betriebsprüfungen bergen für Zahnarztpraxen gewisse Risiken. Dazu zählen neben umsatzsteuerlichen Risiken (siehe ZP 08/2016, Seite 9 ) auch solche, die durch eine fehlerhafte Kassenbuchführung, durch unvollständige Dokumentation der KZV-Einnahmen oder durch unzulängliche Gestaltungen in Gemeinschaftspraxen entstehen. Dann nämlich droht die Gewerbesteuerpflicht für alle Einnahmen. Lesen Sie in diesem Beitrag, wie Sie diese Risiken abmildern können. |
(Bar-)Einnahmen vollständig erfassen
Auch in Zahnarztpraxen werden noch häufig größere Beträge in bar vereinnahmt. Teilweise machen diese Barerlöse einen durchaus erheblichen Teil der gesamten Einnahmen aus. In diesen Fällen sollte unbedingt auf eine ordnungsgemäße Kassenbuchführung geachtet werden, um Hinzuschätzungen zu vermeiden.
Betriebsprüfer gehen auch vermehrt dazu über, einen Zugriff auf die Praxis-EDV der Zahnärzte zu verlangen. Hier lassen sie sich zeigen, wie Rechnungen storniert werden, ob die Stornierungen festgeschrieben sind und ob in diesem Rahmen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung eingehalten wurden. Schwerpunkt sind hier die fortlaufenden Rechnungsnummern.
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