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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Verlustbescheinigung für Kapitalvermögen

    | Zwar beginnt das neue Jahr schon bald, doch auch der 31. Dezember 2013 ist bereits in Sichtweite. Möchten Sie Ihre bis zum 1. Januar 2009 realisierten Verluste aus Aktienspekulationen, die sogenannten Altverluste, mit Gewinnen aus Wertpapiergeschäften verrechnen, so läuft die Zeit. |

     

    Liegt Ihnen ein Feststellungsbescheid vom Finanzamt über einen verbleibenden Verlustvortrag vor, sollten Sie mit Ihrer Bank über Strategien zur Kompensation der Verluste sprechen.

     

    PRAXISHINWEIS | Bei der derzeit niedrigen Kapitalverzinsung führen nur hochspekulative Maßnahmen zur Verrechnung der festgestellten Verluste. Prüfen Sie daher vor der Verrechnung der Verluste mit Spekulationsgewinnen Ihre eigene Risikoneigung! Alternativ könnten Sie daran denken, laufende höherverzinste, möglichst private Darlehen abzulösen.

     
    Quelle: Ausgabe 12 / 2012 | Seite 1 | ID 37104690