05.09.2022 · Fachbeitrag · Energiepreispauschale
Selbstständiger mit „Midijob“: Wer zahlt Energiepreispauschale?
| Frage: „Eine ZFA meiner Praxis ist mit einem Nagelstudio selbstständig tätig. Zudem übt sie bei mir in der Gleitzone eine Angestelltentätigkeit aus (sog. „Midijob“). Weitere Anstellungsverhältnisse bestehen nicht. Zählt der Midijob als erstes Arbeitsverhältnis und erhält die ZFA die Energiepreispauschale (EPP) von 300 Euro (vgl. ZP 06/2022, Seite 17) deshalb von mir ausgezahlt?“ |
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