· Fachbeitrag · Familienverträge
Veräußerung einer Kindern überlassenen Wohnung: Steuerfalle kennen und vermeiden
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Beginnen die Kinder von Zahnärzten mit einem auswärtigen Studium, so benötigen diese meistens eine Studentenwohnung. Viele Zahnärzte entscheiden sich dann dagegen, die Wohnung zu mieten. Sie kaufen lieber direkt die Wohnung und überlassen sie für die Dauer des Studiums ihrem Kind. Beendet das Kind das Studium, so wird die Wohnung verkauft. Der Veräußerungsgewinn unterliegt dann regelmäßig nicht der Besteuerung. Doch der Bundesfinanzhof (BFH) hat jüngst eine neue Steuerfalle aufgetan. ZP stellt diese im Beitrag vor und bietet Strategien an, um die Steuerfalle zu vermeiden. |
Private Veräußerungsgeschäfte im Sinne des § 23 EStG
Verkaufen Zahnärzte private Immobilien, so unterliegt der Veräußerungsgewinn nach § 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) der Besteuerung. Die Steuerpflicht tritt allerdings nicht ein, wenn einer der beiden folgenden Umstände vorliegt:
- Die Immobilie wurde im Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt.
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