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Inflationsausgleichsprämie: Letzte Chance für steuerfreies Gehaltsextra
| Arbeitgeber dürfen zwischen dem 26.10.2022 und dem 31.12.2024 einem Beschäftigten (gilt auch für Minijobber) eine Inflationsausgleichprämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro steuerfrei zuwenden (§ 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz). |
Voraussetzungen sind, dass
- diese Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird
- auf dem Lohnkonto vermerkt ist, dass es sich um eine Inflationsausgleichsprämie handelt
- die Zahlung dem Beschäftigten tatsächlich bis spätestens 31.12.2024 zufließt.
Fragen beantworten die ausführlichen „FAQ zur Inflationsausgleichsprämie“ des Bundesfinanzministeriums unter iww.de/s12037 sowie unser Archivbeitrag unter iww.de/zp > Abruf-Nr. 50167760.
Quelle: ID 50253552