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  • · Nachricht · Gehaltsextras

    Inflationsausgleichsprämie: Letzte Chance für steuerfreies Gehaltsextra

    | Arbeitgeber dürfen zwischen dem 26.10.2022 und dem 31.12.2024 einem Beschäftigten (gilt auch für Minijobber) eine Inflationsausgleichprämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro steuerfrei zuwenden (§ 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz). |

     

    Voraussetzungen sind, dass

    • diese Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird
    • auf dem Lohnkonto vermerkt ist, dass es sich um eine Inflationsausgleichsprämie handelt
    • die Zahlung dem Beschäftigten tatsächlich bis spätestens 31.12.2024 zufließt.

     

    Fragen beantworten die ausführlichen „FAQ zur Inflationsausgleichsprämie“ des Bundesfinanzministeriums unter iww.de/s12037 sowie unser Archivbeitrag unter iww.de/zp > Abruf-Nr. 50167760.

    Quelle: ID 50253552