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  • · Gehaltsextras

    Parkplatzprobleme der Angestellten lösen und dabei Steuern und Sozialabgaben sparen!

    Bild: (c) Bernhard PLANK | imBILDE.at - http://stock.adobe.com

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, steuer-webinar.de

    | Insbesondere bei Zahnarztpraxen in Großstädten sind Parkplätze Mangelware. Während die wenigen Praxisparkplätze oft den Patienten dienen, müssen sich die Angestellten meist selbst um einen Parkplatz bemühen. Dies kann zu Unzufriedenheit führen. Unterstützt der Praxisinhaber seine Beschäftigten bei dem Parkplatzproblem, kann er dadurch diese an seine Praxis binden. Hierfür stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Eine davon ist äußerst lukrativ und spart Steuern sowie Sozialabgaben. |

    Drei Möglichkeiten zur Unterstützung der Angestellten

    Grundsätzlich sind drei verschiedene Optionen denkbar, mit denen der Praxisinhaber seine Beschäftigten bei dem Parkplatzproblem unterstützen kann. Die Unterscheidung zwischen den einzelnen Möglichkeiten ist dabei von Bedeutung, da jeweils andere steuer- und beitragsrechtliche Regelungen gelten:

    • 1. Der Praxisinhaber erstattet den Angestellten die Parkgebühren.