· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Jahressteuergesetz 2024: Diese Steueränderungen sind für Zahnärzte relevant!
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Der Regierungskrise zum Trotz wurde im Dezember das Jahressteuergesetz (JStG) 2024 verkündet. Dieses enthält nicht nur über 130 Einzelmaßnahmen, sondern betrifft an mehreren Stellen auch die Besteuerung von Zahnärztinnen und Zahnärzten. ZP hat deshalb für Sie das JStG analysiert und die wichtigsten Änderungen zusammengestellt. |
Grundfreibetrag wurde angehoben
Um das Existenzminimum von der Besteuerung zu verschonen, werden bis zur Höhe des Grundfreibetrags keine Steuern erhoben. Zwar wurde der für 2024 geltende Grundfreibetrag bereits auf 11.604 Euro angehoben. Das genügte jedoch nicht. Nun erfolgte eine weitere Anhebung ‒ rückwirkend ab dem 01.01.2024 ‒ auf 11.784 Euro (plus 180 Euro). Das spart jährlich 25 Euro Steuern zzgl. Soli und Kirchensteuer. Für verheiratete Zahnmediziner verdoppelt sich die Entlastung.
PRAXISTIPP | Zudem wird der Grundfreibetrag künftig weiter steigen. Für 2025 wird er 12.096 Euro (+ 312 Euro) und für 2026 12.348 Euro (+ 252 Euro) betragen („Steuerfortentwicklungsgesetz“). Der Höchstbetrag für Unterhaltsaufwendungen (§ 33a Abs. 1 [Einkommensteuergesetz [EStG]) wurde übrigens entsprechend angehoben. Darüber hinaus sind ab 2025 nur noch unbar oder als Sachleistung geleistete Unterhaltsaufwendungen abzugsfähig. Bis zum 31.12.2024 wurden auch Barzahlungen anerkannt. |
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