· Fachbeitrag · Investitionen
BFH: Keine Verzinsung von rückwirkend aufgelöstem Investitionsabzugsbetrag
von Bankkaufmann und Diplom-Finanzwirt Theo Müller, Brilon
| Ein erfreuliches Urteil des Bundesfinanzhofs hat am 11. Juli 2013 klargestellt, dass bei der rückwirkenden Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags wegen fehlender Investition keine Zinsen anfallen (Az. IV R 9/12, Abruf-Nr. 132828 ). Dieser Auffassung schließt sich nunmehr auch der Fiskus an (Schreiben des Bundesfinanzhofs vom 15. August 2014). |
Der Hintergrund der Entscheidung
Im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die bis dato geltende Regelung zur Bildung einer sogenannten Ansparabschreibung nach § 7g EStG (Einkommensteuergesetz) weitreichend überarbeitet und in das bis heute gültige Prinzip des Investitionsabzugsbetrages (IAB) überführt.
Alte Rechtslage
Auch nach alter Rechtslage sollten kleine und mittlere Unternehmen, zu denen auch die allermeisten Zahnarztpraxen gehören, für geplante Investitionen in das Anlagevermögen eine steuerliche Förderung erhalten. Die durch Bildung einer gewinnmindernden Rücklage (Ansparabschreibung) herbeigeführte Liquiditätsreserve konnte vom Steuerzahler für die geplante Investition innerhalb eines mehrjährigen Zeitraums verwendet werden.
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