08.06.2020 · Fachbeitrag · Kfz-Kosten
FG: Elektronisches Fahrtenbuch muss änderungssicher sein
| Ein mithilfe eines Computerprogramms erzeugtes Fahrtenbuch genügt den gesetzlichen Anforderungen nur, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten technisch ausgeschlossen sind oder zumindest in der Datei selbst dokumentiert und offengelegt werden. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster klargestellt (FG Münster, Urteil vom 18.02.2020, Az. 6 K 46/17 E, G, Abruf-Nr. 215736 ). |
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