· Fachbeitrag · Kooperationen
Steuerliche Risiken und Vermeidungsstrategien bei gewerblichen Tätigkeiten in der Zahnarztpraxis
von WP StB Elmar Bingel, Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISMgGmbH), und RA StB Lilian Göttsching, Freiburg, www.bdm-kanzlei.de
| Zur Abrundung einer perfekten zahnmedizinischen Versorgung aber auch zur Erhöhung der Rentabilität gehen Zahnärzte zunehmend dazu über, gewerbliche Leistungen anzubieten. Dies ist grundsätzlich möglich, jedoch sind je nach Praxisstruktur im Hinblick auf die sogenannte Abfärbe- bzw. Infektionstheorie des Bundesfinanzhofs (BFH) einige Besonderheiten zu beachten. Dieser Beitrag zeigt auf, welche originär gewerblichen Tätigkeiten in Zahnarztpraxen eine Rolle spielen können und wie Sie ungewollte steuerliche Konsequenzen vermeiden. |
Originär gewerbliche Tätigkeiten bei Zahnärzten
Aus steuerlicher Sicht sind in Zahnartpraxen verschiedene Tätigkeitsbereiche gewerblicher Natur.
Labortätigkeit
Ein Praxislabor zur Herstellung von Zahnersatz ist ein häufig praktizierter Weg zur Optimierung aller zahntechnisch zu erbringenden Leistungen. Oft kann der Zahnersatz hier schneller und preisgünstiger hergestellt oder repariert werden. Insbesondere für Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) ist die Umlage der Kosten auf mehrere Partner betriebswirtschaftlich sinnvoll. Bei der Labortätigkeit ist allerdings genau zu unterscheiden: Erbringt das praxiseigene Labor ausschließlich Leistungen für den Inhaber der Praxis bzw. die Inhaber der zahnärztlichen BAG, handelt es sich nicht um einen gewerblichen Betrieb. Werden jedoch - etwa zur besseren Auslastung oder zur Steigerung des Umsatzes - (auch) entgeltliche Leistungen für weitere Zahnarztpraxen übernommen, entsteht ein gewerbliches Labor.
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