13.06.2017 · Fachbeitrag · Leserforum
Raumpflegerin für Praxis und im Privatheim: Sind zwei Minijobs bei einem Arbeitgeber zusammenzurechnen?
| Ein Leser von ZP fragte: „ Ich habe in meiner Praxis eine 450-Euro-Minijobberin als Raumpflegerin beschäftigt. Zusätzlich möchte ich sie ebenfalls auf 450-Euro-Basis in meinem privaten Haushalt als Haushaltshilfe einstellen. Die Beschäftigung als Haushaltshilfe soll über das Haushaltsscheck-Verfahren abgerechnet werden. Ist das möglich? Oder werden die beiden Beschäftigungen zusammengerechnet, sodass die 450-Euro-Grenze überschritten wird? Ich habe in meiner Praxis eine 450-Euro-Minijobberin als Raumpflegerin beschäftigt. Zusätzlich möchte ich sie ebenfalls auf 450-Euro-Basis in meinem privaten Haushalt als Haushaltshilfe einstellen. Die Beschäftigung als Haushaltshilfe soll über das Haushaltsscheck-Verfahren abgerechnet werden. Ist das möglich? Oder werden die beiden Beschäftigungen zusammengerechnet, sodass die 450-Euro-Grenze überschritten wird? “ |
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