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  • · Lohnsteuer

    44-Euro-Grenze: BMF präzisiert Voraussetzungen für Gutscheine als Mittel zur Lohngestaltung

    Bild: Alexander Limbach

    von StB Björn Ziegler, LZS Steuerberater, lzs.de

    | Die unter dem Stichwort „44-Euro-Grenze“ bekannten Sachleistungen sind ein beliebtes Instrument der Lohngestaltung ‒ auch in Zahnarztpraxen. Arbeitgeber und Mitarbeiter profitieren gleichermaßen von der ersparten Abgabenlast. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 13.04.2021 die nachgeordneten Behörden per Rundschreiben über die Abgrenzung von Geld- und Sachleistungen informiert (IV C 5 - S 2334/19/10007 :002). Der Beitrag fasst zusammen, wie Sie als Praxisinhaber teure Dauerfehler in der Abwicklung von Gutscheinen vermeiden. |

    Hintergrund: Änderung im EStG zum 01.01.2020

    Über Jahre hinweg hat die Rechtsprechung die Grenzen für Sachgutscheine immer weiter aufgeweicht. Zuletzt war es möglich, dem Arbeitnehmer aufgrund eines selbst erstellten Gutscheins gegen Quittungsvorlage Geld auszuhändigen. Der Gesetzgeber hat dem durch eine Änderung im Einkommensteuergesetz (EStG) zum 01.01.2020 Grenzen gesetzt. Insbesondere die nachträgliche Kostenerstattung ist nicht mehr begünstigt.

    Die Neuregelung für Zuwendungen des Arbeitgebers

    Die Steuerbefreiung und Sozialversicherungsfreiheit der vom Arbeitgeber gewährten Zuwendung an den Mitarbeiter setzen nun voraus, dass