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  • · Lohnsteuer

    Mitarbeiter unterstützen, Lohnnebenkosten sparen: Mobilitätspauschalen und Tankgutscheine

    von Dipl.-Kfm. Thomas Schneider, Essen und StB Dr. Christian Sielaff, Herten

    | Es herrscht die höchste Inflation seit über 40 Jahren. Vor allem die steigenden Energiekosten treffen alle Menschen, besonders bei der Mobilität: ZFA, ZMV und ZMV sind im Vergleich zu anderen Berufsgruppen besonders betroffen, da sie ihre Arbeit meist nicht im Homeoffice erbringen können. Die Idee, dass Praxisinhaber ihre Beschäftigten durch steuer- und abgabenbegünstigte Gehaltsbestandteile unterstützen und dabei gleichzeitig Steuern sparen, ist nicht neu, aber heute aktueller denn je. Wie sich solche Gehaltsextras steuerlich rechnen, zeigt dieser Beitrag am Beispiel von Fahrtkostenzuschüssen und Tankgutscheinen. |

    Entlastung zusätzlich zur Entfernungspauschale

    Die sog. Entfernungspauschale wurde bereits durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 ab dem Veranlagungszeitraum 2022 und ab dem 21. Entfernungskilometer von ursprünglich 0,30 Euro auf 0,38 Euro für die Jahre 2022 bis 2026 erhöht.

     

    Praxisinhaber besitzen zusätzliche steuerliche Möglichkeiten, einen Teil dazu beizutragen, dass der tägliche Arbeitsweg ihre Mitarbeiter finanziell weniger belastet. Die Einsparung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen führt zu niedrigeren Gesamtkosten beim Arbeitgeber und gleichzeitig einem höheren Nettolohn beim Arbeitnehmer. Beide Seiten „gewinnen“, im Vergleich zu einer normalen Erhöhung des Arbeitsentgelts.