· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Sachbezüge: Versand- und Verpackungskosten sind in die 44-Euro-Freigrenze einzubeziehen
| Gewährt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Sachbezüge in Höhe von maximal 44 Euro (brutto) monatlich, fällt hierfür keine Lohnsteuer an. Dabei ist jedoch zu beachten, dass in die Berechnung der Freigrenze Versand- und Verpackungskosten einzubeziehen sind. Ergibt sich so ein Betrag von mehr als 44 Euro, ist der komplette Sachbezug lohnsteuerpflichtig (Finanzgericht [FG] Baden-Württemberg, Urteil vom 08.04.2016, Az. 10 K 2128/14, Abruf-Nr. 190614 , Aktenzeichen der Revision beim Bundesfinanzhof: VI R 32/16 ). |
Praktisch bedeutet dieses Urteil: Gestattet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern, Sachbezüge von einer Fremdfirma auszuwählen, die den Arbeitnehmern direkt zugeschickt werden, dann sind die Versandkosten in die Bewertung der Sachbezüge und in die Berechnung der 44-Euro-Freigrenze einzubeziehen. Das gilt auch bei Online-Bestellungen. Achten Sie bei entsprechenden Vereinbarungen mit Ihren Mitarbeitern also darauf, dass bei deren Bestellungen die 44-Euro-Grenze nicht durch die Versand- und Verpackungskosten überschritten werden. Sonst geht der Steuervorteil völlig verloren.