· Fachbeitrag · Mitarbeitermangel
Eine freiberufliche Tätigkeit kann eine Alternative zur Weiterbeschäftigung sein!
von StB Dipl.-Ök. Dr. rer. pol. Christian Sielaff, Essen, und Syndikus-RA Julian Stinauer, Köln
| Wenn erfahrene Mitarbeitende aus Altersgründen aus dem Unternehmen ausscheiden, sind sie in Zeiten des Fachkräftemangels meist nur schwer zu ersetzen. Oft sind diese Mitarbeitenden aber auch nach Erreichen der entsprechenden Altersgrenzen noch Willens und in der Lage beruflich tätig zu sein. Eine Weiterbeschäftigung kann vor diesem Hintergrund durchaus sinnvoll sein, sei es als Anstellungsverhältnis ( ZP 08/2024, Seite 6 ) oder als freiberufliche Tätigkeit. Auch hier sind arbeitsrechtliche und insbesondere sozialversicherungsrechtliche Aspekte zu beachten, denen sich dieser Beitrag widmet. |
Hintergrund
In jungen Jahren ist der Sprung von einer Tätigkeit als Angestellter in die Selbstständigkeit ein Wagnis, das mit Risiken und Unsicherheiten verbunden ist. Als eigentlicher Ruheständler ist das Risiko überschaubar. Hat man doch seine Rente bereits verdient und das finanzielle Risiko ist nicht mehr gegeben oder allenfalls gering, falls die Rente ganz ohne Hinzuverdienst nicht ausreicht. Trotzdem ist es zunächst eine Umstellung, sowohl für ehemalige Mitarbeitende als auch für den Arbeitgeber:
- Die freiberufliche Tätigkeit bietet dem ehemaligen Mitarbeiter ein hohes Maß an Flexibilität hinsichtlich des Umfangs und auch der Art der Tätigkeit. Auch die Möglichkeit, Aufträge abzulehnen oder sich weitere Auftraggeber, neben dem ehemaligen Arbeitgeber, zu suchen sind attraktiv.
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