· Fachbeitrag · Praxisabgabe
Steuerliche Aspekte der Praxisabgabe
von Steuerberater Dr. Rolf Michels, Laufenberg Michels und Partner, Köln
| Bei einer Praxisabgabe spielen neben den zahlreichen wirtschaftlichen Fragen, die in den vorhergehenden Ausgaben beleuchtet wurden, natürlich auch die Steuern eine bedeutende Rolle. Dieser Beitrag vermittelt die wesentlichen steuerlichen Grundlagen, die der Zahnarzt kennen sollte. |
Wann liegt eine Veräußerung vor?
Der niedergelassene Zahnarzt erzielt in der Regel Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Zu diesen Einkünften gehört auch der Gewinn, der bei der Veräußerung der Praxis entsteht.
Eine Veräußerung im steuerlichen Sinne liegt vor, wenn der Zahnarzt die für seine selbstständige Tätigkeit erforderlichen wesentlichen wirtschaftlichen Grundlagen auf einen anderen veräußert und damit sämtliche stille Reserven in dem Praxisvermögen aufgedeckt werden. Zu den wesentlichen wirtschaftlichen Grundlagen gehören insbesondere die immateriellen Wirtschaftsgüter der Praxis wie Patientenstamm und Praxiswert (Goodwill).
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