· Fachbeitrag · Praxisabgabe (Teil 4)
Der Praxisverkauf ‒ Grundsätze des Risikos Umsatzsteuer
von Steuerberater Michael Laufenberg und Steuerberater Marcel Nehlsen, Kanzlei Laufenberg Michels und Partner mbB, Köln, www.laufmich.de
| Bei einer Praxisveräußerung muss im Detail geprüft werden, ob dadurch eventuell Umsatzsteuer entsteht und an das Finanzamt abgeführt werden muss. Wird die Umsatzsteuerpflicht erst im Nachhinein durch das Finanzamt festgestellt, kann es zu einer hohen finanziellen Belastung kommen. Folgende Grundsätze sind zu beachten. |
Überblick über die Steuerbefreiungen
Als Zahnarzt erbringt der Praxisinhaber in der Regel Heilbehandlungsleistungen, die gemäß § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit sind.
Betreibt der Praxisinhaber ein Eigenlabor oder hält er z. B. Fachvorträge, dann sind solche Umsätze von dieser Befreiung ausgenommen. Es muss geprüft werden, ob sie ‒ je nach Art der Leistung ‒ mit einem Steuersatz von 7 oder 19 Prozent der Umsatzsteuer unterliegen.
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