· Fachbeitrag · Praxisabgabe (Teil 5)
Der Praxisverkauf ‒ Umsatzsteuer bei Aufnahme eines Partners zur Vorbereitung der Praxisabgabe
von Steuerberater Michael Laufenberg und Steuerberater Marcel Nehlsen, Kanzlei Laufenberg Michels und Partner mbB, Köln, www.laufmich.de
| Wird der Ausstieg aus der Praxis langfristig unter sukzessiver Aufgabe der eigenen Tätigkeit und Aufnahme eines Partners geplant, sind nicht nur die einkommensteuerlichen Folgen zu berücksichtigen (siehe dazu ausführlich ZP 06/2018 , Seiten 8 ff.). Ebenso kann gestaltet werden, um eine mögliche umsatzsteuerliche Belastung kleinzuhalten. |
Wenn der Juniorpartner den Kaufpreis an die neue BAG zahlt
Eine Variante ist, dass der Praxisinhaber einen Jungpartner aufnimmt und mit diesem eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) gründet. Der Jungpartner zahlt einen „Kaufpreis“ auf das neue Gemeinschaftskonto der Praxis, die davon Investitionen für die BAG tätigt. Der Kaufpreis ist dabei abgewogen mit den erhaltenen Anteilen und dem Wert der Einzelpraxis.
In diesem Fall bringt der Praxisinhaber seine Einzelpraxis vollständig in die neue BAG ein. Es handelt sich um eine umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung im Ganzen (§ 1 Abs. 1a Umsatzsteuergesetz [UStG]). Als Gegenleistung erhält der Praxisinhaber Anteile an der neuen Gesellschaft. In dieser Fallgestaltung wird keine Umsatzsteuer fällig.
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