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  • 11.11.2021 · Fachbeitrag · Schenkungsteuer

    Zuwendungen zwischen Ehegatten verjähren nicht

    | Bei Schenkungen zwischen Ehegatten halten sich die steuerlichen Belastungen vielfach in Grenzen, da zum einen die Steuerbefreiung für Eigenheime, zum anderen ein persönlicher Freibetrag von 500.000 Euro in Betracht kommen. Von daher ist es unverständlich, wenn dem Finanzamt eine Schenkung verschwiegen wird. Vor allem aber: Wer das Finanzamt nicht informiert, verschiebt das Problem nur und darf sicher sein, dass der Fiskus den Fall eines Tages aufgreifen wird, wie das folgende Beispiel zeigt. |