11.11.2021 · Fachbeitrag · Schenkungsteuer
Zuwendungen zwischen Ehegatten verjähren nicht
| Bei Schenkungen zwischen Ehegatten halten sich die steuerlichen Belastungen vielfach in Grenzen, da zum einen die Steuerbefreiung für Eigenheime, zum anderen ein persönlicher Freibetrag von 500.000 Euro in Betracht kommen. Von daher ist es unverständlich, wenn dem Finanzamt eine Schenkung verschwiegen wird. Vor allem aber: Wer das Finanzamt nicht informiert, verschiebt das Problem nur und darf sicher sein, dass der Fiskus den Fall eines Tages aufgreifen wird, wie das folgende Beispiel zeigt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig