· Fachbeitrag · Steuererklärung
Die Steuerprüfung einer Zahnarztpraxis: So vermeiden Sie unliebsame Überraschungen
von Steuerberater Ekhard Kuck, Hude
| Eine Betriebsprüfung kann erhebliche Steuernachforderungen zur Folge haben und damit sogar die Existenz einer Praxis gefährden. Der Zahnarzt sollte mit der Prüfungsweise der Steuerprüfer vertraut sein und sich optimal auf die Prüfung vorbereiten, um mögliche Fehler von vornherein zu vermeiden. Aktuelle Hinweise dazu vermittelt dieser Beitrag. |
Prüfungsvorbereitung
In der Abgabenordnung und der Betriebsprüfungsordnung sind die „Spielregeln“ für die Betriebsprüfung festgelegt. Sie ist die Gesamtüberprüfung steuerlich relevanter Sachverhalte durch das Finanzamt. Dadurch soll eine Gleichmäßigkeit der Besteuerung sichergestellt werden. Die Betriebsprüfung wird seitens des zuständigen Finanzamtes durch die Zusendung einer Prüfungsanordnung angekündigt. In ihr sind der Ort der Prüfung, der Prüfungsbeginn und der Name des Prüfers sowie die zu prüfenden Steuerarten festgelegt. Geprüft werden in der Regel die letzten drei Veranlagungsjahre, soweit ein Steuerbescheid vorliegt.
Wann und warum wird geprüft?
Wann jemand geprüft wird, ist meistens nicht vorhersehbar. Wenn aber Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen, ist das ein Indiz, dass das Finanzamt eine Betriebsprüfung plant. Häufig ist auch die Lohnsteueraußenprüfung ein „Vorbote“ der regulären Betriebsprüfung, insbesondere wenn sie Unzulänglichkeiten in der Buchführung offenbart hat. Wichtige Prüfungsgründe sind unter anderem:
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