· Fachbeitrag · Steuergestaltung
Finanzgericht Düsseldorf erhöht Anforderungen für Anerkennung von Ehegattenarbeitsverträgen
von StB Manfred Dribusch, Düsseldorf, www.bsrgmbh.de
| Einem Ehegattenarbeitsvertrag ist die steuerliche Anerkennung zu versagen, wenn weder feste Arbeitszeiten vereinbart wurden, noch Regelungen zur Einhaltung der vereinbarten Arbeitsstunden bestanden oder die zu leistende Arbeit zumindest konkret festgelegt war. Mit dieser Entscheidung verschärft das Finanzgericht ( FG) Düsseldorf (Urteil vom 16. November 2012, Az. 9 K 2351/12 -E, Abruf-Nr. 130047 ) die ohnehin schon hohen Anforderungen an Ehegattenarbeitsverträge. Hierauf muss insbesondere bei der Verwendung von Musterverträgen geachtet werden. |
Der Fall
Der Kläger ist Zahnarzt und beschäftigte über Jahre seine Ehefrau. Im Jahr 2011 wurde bei ihm eine Betriebsprüfung für 2007 bis 2009 durchgeführt, bei der die Prüferin das Ehegattenarbeitsverhältnis beanstandete. Zwar war die Erbringung der Arbeitsleistung zu keinem Zeitpunkt strittig. Dennoch erkannte die Prüferin das Arbeitsverhältnis nicht an, da nur eine monatliche Arbeitszeit festgelegt war und keine Stundenzettel erstellt worden waren.
Zudem habe die Ehefrau des Klägers Tätigkeiten entfaltet, die üblicherweise im Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft erledigt würden. Da das Einspruchsverfahren erfolglos blieb, klagte der Zahnarzt.
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