· Steuergestaltung
Firmenwagen als Gehaltsextra: Entdecke die Möglichkeiten!
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, steuer-webinar.de
| Auch in Zahnarztpraxen werden guten Mitarbeitern immer öfter Firmenwagen zur privaten Nutzung gestellt. Dies ist nicht nur finanziell lukrativ, sondern hilft ‒ bei Nutzung von E-Autos ‒ auch der Umwelt. Der Beitrag erklärt verschiedene Möglichkeiten der steuerlichen Gestaltungen bei der Firmenwagenüberlassung, beleuchtet die steuerlichen Folgen für die Mitarbeiter und gibt Empfehlungen, wie sich die Steuerlast für Sie als Praxisinhaber durch die Firmenwagenüberlassung reduzieren lässt. |
Steuervorteil für beide Seiten
Die Firmenwagenüberlassung ist nicht nur lukrativ für den Mitarbeiter, sondern auch für den Arbeitgeber. Der Vorteil für den Arbeitgeber besteht darin, dass er sämtliche Kosten für den Firmenwagen als Betriebsausgabe abziehen kann und mit dieser Kostentragung dem nutzenden Mitarbeiter einen Vorteil verschafft. Dieser Vorteil führt zu einer hohen Mitarbeiterzufriedenheit und muss beim Mitarbeiter nicht voll versteuert werden. Allerdings führt die Überlassung eines Firmenwagens zur privaten Nutzung beim Mitarbeiter zu einem steuerpflichtigen (geldwerten) Vorteil, da die Überlassung einen Sachbezug vom Arbeitgeber darstellt und ergo im Rahmen des Arbeitsverhältnisses erfolgt.
Die Ermittlung des geldwerten Vorteils richtet sich gemäß § 8 Abs. 2 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG grundsätzlich nach der sogenannten pauschalen 1 %-Methode. Danach wird der Bruttoarbeitslohn des Mitarbeiters monatlich wie folgt erhöht:
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