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  • · Fachbeitrag · Steuergestaltung Praxis-Pkw (TEIL 1)

    Praxis-Pkw ins Privat- oder ins Praxisvermögen? So können Sie Einfluss nehmen!

    von Steuerberater Björn Ziegler, Kanzlei LZS Steuerberater, Würzburg

    | Das Auto ist der Deutschen liebstes Kind und auch bei der jährlichen Steuererklärung des Zahnarztes immer wieder interessant. In der folgenden Beitragsreihe erfahren Sie alles, was Sie rund ums Auto steuerlich wissen sollten und gestalten können. |

    Einkommensteuerliche Auswirkungen des Praxis-Pkw

    Zum Einstieg benötigen Sie zunächst einen Überblick darüber, wie sich Ihr Fahrzeug einkommensteuerlich auswirken kann. Dies hängt wiederum davon ab, ob Sie ihren Pkw umgangssprachlich gesprochen „in die Praxis einlegen“ oder „draußen lassen“.

     

    1. Der Praxis-Pkw im Betriebsvermögen

    Ein Praxis-Pkw im steuerlichen Betriebsvermögen wird behandelt wie alles andere Praxisinventar. Sie kaufen ihn bzw. legen ihn ein und schreiben den Wert dann über mehrere Jahre ab. Alle laufenden Kosten wie Steuern, Versicherung, Treibstoff, Werkstatt etc. sind Ausgaben der Praxis. Bis hierhin gilt für ein Auto also nichts anderes als für einen Behandlungsstuhl. Auch der wird abgeschrieben und benötigt Energie und Wartung - und all das taucht als Ausgaben in Ihrer Buchhaltung auf.