· Fachbeitrag · Steuergestaltung
Steuerliche Gestaltungsoptionen bei einer Praxisübergabe an Familienangehörige
von Steuerberater Dr. Rolf Michels, Laufenberg Michels und Partner, Köln
| Die spätere Praxisübergabe an den eigenen Nachwuchs ist in vielen Familien ein Thema. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit Modellen, wie eine Praxis im Familienverbund steuerlich möglichst günstig übertragen werden kann.Gerade hier ergeben sich immer wieder Gestaltungsmöglichkeiten, mit deren Hilfe einerseits steueroptimiert eine Praxis übertragen, andererseits aber auch das Interesse des Praxisübergebers an der eigenen lebenslangen Versorgung - und auch die seines Ehegatten - gewahrt werden kann. |
Überblick und Allgemeines
Eine Praxis kann auf unterschiedliche Arten veräußert werden: zum einen selbstverständlich „klassisch“ gegen die Zahlung eines sofort fälligen Kaufpreises. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Praxis gegen eine lebenslange Rente zu übertragen. Diese Rentenzahlungen können steuerlich einerseits unentgeltlich (als sogenannte Versorgungsleistungen), andererseits entgeltlich (als entgeltliche wiederkehrende Leistungen) ausgestaltet werden. Die entgeltlichen Rentenzahlungen unterscheiden sich dann noch in zwei unterschiedliche Varianten abhängig von der Wahl der Besteuerung. Es ergeben sich somit folgende Alternativen, die im Folgenden erläutert werden:
Bei einer Rentenzahlung liegt - vereinfacht gesagt - eine entgeltliche Übertragung vor, wenn sich Leistung und Gegenleistung aus objektiver kaufmännischer Sicht in etwa entsprechen. Es sind daher umfangreiche Berechnungen erforderlich, um zu überprüfen, ob eine Übertragung gegen eine „entgeltliche“ oder „unentgeltliche“ Rente durchgeführt werden soll. Innerhalb eines Familienverbundes ergeben sich hieraus jedoch auch erhebliche Chancen, die gesamte Steuerbelastung innerhalb der Familie möglichst gering zu halten.
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