Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Steuergestaltung

    Vorbereitung für den Praxisverkauf:So mindern Sie Ihre Steuerbelastung

    von Steuerberater Björn Ziegler, Kanzlei LZS Steuerberater, Würzburg

    | Sie planen den Verkauf Ihrer Zahnarztpraxis und haben sogar schon einen Interessenten an der Hand, der einem guten Kaufpreis bietet? Gut so, doch wird allein der Preis beachtet, könnten Ihnen die steuerlichen Abgaben die Freude rasch verleiden. Je nachdem, in welcher Höhe laufender Gewinn in demselben Jahr noch zu versteuern ist und ob noch Begünstigungen zur Verfügung stehen, kann die anfallende Steuerlast sehr unterschiedlich ausfallen. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie Ihre Steuern optimieren. |

    Die Gewinnermittlung im Verkaufsjahr

    Das Steuerrecht kennt für Zahnärzte die beiden nachfolgend skizzierten Arten, den Gewinn zu ermitteln.

     

    1. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung

    Die am weitesten verbreitete ist die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, auch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) genannt. Dabei wird der Gewinn nach dem Zufluss- und Abflussprinzip ermittelt. Entscheidend ist hiernach, was auf dem Konto oder in der Kasse passiert - ergänzt um die Abschreibung auf das Praxisinventar.