· Fachbeitrag · Steuergestaltung
Vorbereitung für den Praxisverkauf:So mindern Sie Ihre Steuerbelastung
von Steuerberater Björn Ziegler, Kanzlei LZS Steuerberater, Würzburg
| Sie planen den Verkauf Ihrer Zahnarztpraxis und haben sogar schon einen Interessenten an der Hand, der einem guten Kaufpreis bietet? Gut so, doch wird allein der Preis beachtet, könnten Ihnen die steuerlichen Abgaben die Freude rasch verleiden. Je nachdem, in welcher Höhe laufender Gewinn in demselben Jahr noch zu versteuern ist und ob noch Begünstigungen zur Verfügung stehen, kann die anfallende Steuerlast sehr unterschiedlich ausfallen. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie Ihre Steuern optimieren. |
Die Gewinnermittlung im Verkaufsjahr
Das Steuerrecht kennt für Zahnärzte die beiden nachfolgend skizzierten Arten, den Gewinn zu ermitteln.
1. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Die am weitesten verbreitete ist die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, auch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) genannt. Dabei wird der Gewinn nach dem Zufluss- und Abflussprinzip ermittelt. Entscheidend ist hiernach, was auf dem Konto oder in der Kasse passiert - ergänzt um die Abschreibung auf das Praxisinventar.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig