· Fachbeitrag · Steuergestaltung
Zahnärztliche Berufskleidung: So berechnen Sie Reinigungskosten optimal
von Dipl.-Finanzwirt Bernhard Köstler, Neubiberg
| Um den Abzug von Werbungskosten für die Reinigung von Berufskleidung gibt es häufig Streit mit dem Finanzamt. Beamte kürzen den Betrag gerne, da er auch nicht begünstigte Kleidungsstücke umfasse und die Kostenermittlung zu pauschal sei. Ein Urteil des Finanzgerichts (FG) Köln verrät, wie der Nachweis von Reinigungskosten klappen müsste. Für selbstständige Zahnärzte gelten die Grundsätze genauso - diese machen die Reinigungskosten dann nicht als Werbungs-, sondern als Betriebsausgaben geltend. |
Wichtige Aussagen des Finanzgerichts Kölns
Das Gericht hat zu Reinigungskosten für typische Berufskleidung klargestellt (Urteil vom 20. Dezember 2012, Az. 11 K 2001/11; Abruf-Nr. 131332):
- Orientiert sich ein Arbeitnehmer an den Vorjahresdaten, obwohl er anstatt sechs Tage nur noch vier oder fünf Tage pro Woche arbeitet, darf das Finanzamt die erklärten Reinigungskosten durch eine Schätzung kürzen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig