06.07.2020 · Fachbeitrag · Steuerliche Investitionsanreize
Maßnahmenpaket: Für die Jahre 2020 und 2021 wird die degressive Abschreibung wieder eingeführt
| Um steuerliche Investitionsanreize zu setzen, hat die Bundesregierung die Einführung einer degressiven Abschreibung für die Abnutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens in ihr Maßnahmenpaket von Anfang Juli aufgenommen. Danach kann die Abschreibung in den Jahren 2020 und 2021 nach Wahl mit dem bis zu 2,5-fachen Satz der üblichen Abschreibung vorgenommen werden (maximal jedoch 25 Prozent). |
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