· Fachbeitrag · Steuern
Die Mieterträge steuerfrei stellen - mit dem familiären Zuwendungsnießbrauch
von StB Björn Ziegler, Kanzlei Lauterbach Zeutschner Seltsam, Würzburg
| Im ZWD 2/2013 hatten wir Ihnen vorgerechnet, dass es sich immer lohnt, enge Familienangehörige in der Praxis anzustellen. Daneben gibt es aber noch weitere Gestaltungen, mit denen Sie im Familienverbund Steuern sparen können. Eine davon eignet sich für alle Zahnärzte, die eine schuldenfreie Immobilie besitzen. Sie können Erträge hieraus durch geschickte Gestaltung steuerfrei stellen. |
Kinder zahlen bis zum Grundfreibetrag keine Steuern
So funktioniert es: Jeder Steuerpflichtige, egal welchen Alters, darf einen Betrag von 8.130 Euro pro Jahr einnehmen, ohne hierauf Steuern zahlen zu müssen. Dieser sogenannte Grundfreibetrag steigt zum 1. Januar 2014 auf 8.354 Euro an. Haben Sie Kinder in Ausbildung, die noch über kein oder nur geringes eigenes Einkommen verfügen, so bleiben deren Grundfreibeträge ungenutzt. Ihr Ziel muss es daher sein, Teile Ihres Einkommens auf Ihre Kinder zu verlagern und so deren Grundfreibeträge auszuschöpfen.
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Zahnarzt Dr. Mai ist 55 Jahre alt und hat eine gut gehende Praxis. Seine Tochter Lisa ist 15 Jahre alt und geht noch zur Schule, während Sohn Bernd mit 19 Jahren zwischenzeitlich Zahnmedizin studiert. Dr. Mai hat zusammen mit seiner Frau vor einigen Jahren zwei vermietete Eigentumswohnungen gekauft, die mittlerweile schuldenfrei sind. |
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