· Fachbeitrag · Steuern
Jetzt handeln: Wichtige steuerliche Änderungen zum Jahreswechsel 2012/13
von Diplom-Ökonom StB Dirk Peters, Peters-Schoenlein-Peters, Hannover, www.strategisch-steuern.de
| Wie Sie dem Finanzamt mit den richtigen Maßnahmen zum Jahreswechsel ein steuerliches Schnippchen schlagen, beleuchten wir in diesem Beitrag. Er ergänzt die Steuertipps, die wir unseren Lesern in der letzten Ausgabe gegeben hatten („Achtung Verjährung!“, ZWD 11/2012, S. 3 ). |
Gestalten Sie Ihre Gewinnsteuerung
Sie ermitteln Ihren Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung? Dann können Sie die von Ihrem Steuerberater für 2012 errechneten Steuerzahlungen noch bis zum 31. Dezember 2012 selbst beeinflussen. Bei vorzeitiger Begleichung laufender Ausgaben oder Einnahmeverlagerungen durch das Hinausschieben von Honorarforderungen in das kommende Jahr erreichen Sie für 2012 eine Steuerentlastung.
PRAXISHINWEIS | Achtung bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen - zum Beispiel bei der Lohn- oder Umsatzsteuer! Für derartige Zahlungen gilt die Besonderheit, dass sie dem Jahr zugeordnet werden, zu dem sie wirtschaftlich gehören, sofern die Zahlungen innerhalb von zehn Tagen vor oder nach dem 31. Dezember geleistet werden. |
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