· Fachbeitrag · Steuerrecht
Umsatzsteuerliche Beurteilung von zahnärztlichen Leistungen
von StB Marcel Nehlsen u. StB Marie Karrenberg, Master of Laws (LL.M.), Kanzlei Laufenberg Michels und Partner mbB, Köln, laufmich.de
| Selbstständige Zahnärzte gelten als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, da sie eine berufliche Tätigkeit selbstständig ausüben (§ 2 Abs. 1 S. 1 Umsatzsteuergesetz, UStG). Im Folgenden informieren wir Sie darüber, wie einzelne zahnärztliche oder zahntechnische Leistungen umsatzsteuerlich zu beurteilen sind. Denn die berufliche Tätigkeit umfasst bei Zahnärztinnen und Zahnärzten sowohl die originären Heilbehandlungen, als auch weitere Tätigkeiten, wie sie z. B. im Zusammenhang mit einem Eigenlabor vorkommen. |
Umsatzsteuerfreie zahnärztliche Leistungen
Heilbehandlungen, die im Rahmen der zahnärztlichen Tätigkeit ausgeübt werden, sind von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 14 a) S. 1 UStG). Unter die klassischen umsatzsteuerfreien Heilbehandlungen fallen u. a. folgende zahnärztliche Leistungen:
- Einsetzen von Zahnersatz (Achtung: Nicht die Herstellung!)
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