· Fachbeitrag · Steuertipp
Telefonkosten: So gelingt der Steuerabzug!
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt telefoniert ‒ privat und beruflich. Das Problem in der Praxis: Wie lassen sich die beruflich veranlassten Kosten von der Steuer absetzen? Denn häufig besteht nur ein gemischt genutzter (Handy-)Vertrag. Hierfür gibt es zum Glück praxistaugliche Vereinfachungsmöglichkeiten, die sowohl von angestellten als auch von niedergelassenen Zahnärzten genutzt werden können. Zudem können niedergelassene Zahnärzte ihren Mitarbeitern steuerfreie Zuschüsse gewähren! |
Für niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte
Bei niedergelassenen Zahnärzten sind die steuerlichen Spielregeln einfach: Sie prüfen
- im ersten Schritt, welche Handy- und Telefonverträge sie ganz oder teilweise beruflich nutzen. All diese Verträge und die damit zusammenhängenden Kosten wie
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig