· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Praxiserweiterung und Praxisverkauf: Falsche Gestaltung löst teure Umsatzsteuer aus
von Steuerberater Björn Ziegler, Kanzlei LZS Steuerberater, Würzburg
| Jeder niedergelassene Zahnarzt muss sich irgendwann mit dem Thema Praxisumstrukturierung beschäftigen - sei es zur Übergabe an einen Nachfolger, zur eigenen Entlastung oder zur Expansion. Wenn es um eine Partnerschaft mit Kollegen geht, ist jedoch Vorsicht geboten. Bei falscher Gestaltung schlägt der Fiskus mit Umsatzsteuer zu. Da drängt sich die Frage auf: Wie lässt sich das vermeiden? |
Überblick über die Steuerbefreiungen
Für Sie als Zahnarzt gibt es eine Handvoll wichtiger Vorschriften, die Sie - jedenfalls zum großen Teil - von der Umsatzsteuer befreien können.
- Heilbehandlungen sind grundsätzlich durch § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) umsatzsteuerfrei gestellt. In ZP haben wir Ihnen die erforderliche Abgrenzung zu rein ästhetischen zahnmedizinischen Leistungen wie Bleaching, Dentalschmuck etc. schon des Öfteren aufgezeigt (u. a. ZP 02/2015, Seite 23, und 07/2013, Seite 22).
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