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  • 10.02.2017 · Fachbeitrag · Verfügung

    OFD NRW will Gestaltung mit Leasingsonderzahlungen beim Praxis-Pkw einschränken

    | In ZP 01/2017, Seite 18, wurden die Vor- und Nachteile des Pkw-Leasing vorgestellt. U. a. erhielten Sie den Tipp, dass Sie mit einem Leasingvertrag kurz vor Jahresende eine Leasingsonderzahlung vereinbaren können. Nutzen Sie das Fahrzeug dann den kurzen Rest des Jahres rein beruflich und führen ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, können Sie die Leasingsonderzahlung bisher voll als Betriebsausgaben abziehen. Auf die Nutzung im Folgejahr kommt es nicht an, denn im Einkommensteuerrecht gelten die Abschnittsbesteuerung je Kalenderjahr und das Abflussprinzip, jedenfalls wenn Sie eine Einnahmen-Überschussrechnung für Ihre Praxis erstellen. |