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  • · Fachbeitrag · Vermögensplanung

    Lohnt sich für Zahnärzte ein vorzeitiger Bezug von Rente aus dem Versorgungswerk mit 60?

    von Sönke Liebig, YPOS Consulting GmbH, Darmstadt

    | Die Versorgungswerke der Zahnärzte bieten bei vergleichbarem Beitrag ein wesentlich höheres Versorgungsniveau als die gesetzliche Rentenversicherung. Und trotzdem kann es sich für den einzelnen Zahnarzt lohnen, die Rente aus dem Versorgungswerk zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen - insbesondere vor dem Hintergrund der Politik der niedrigen Zinsen. Erfahren Sie in diesem Beitrag, warum das so ist und wann sich ein vorzeitiger Abruf der Rente sowie eine alternative Anlage der gesparten Beiträge für Sie rentiert. |

    Analyse am konkreten Praxisfall

    Grundlage der nachfolgenden Analyse ist ein konkreter Praxisfall. An ihm wird deutlich, welche Überlegungen und Berechnungen Zahnärzte anstellen sollten, um eine gute Entscheidung treffen zu können.

     

    • Beispiel

    Zahnarzt Dr. Voß (Jahrgang 1954) hat Rentenansprüche aus dem zahnärztlichen Versorgungswerk erworben. In das Versorgungswerk zahlt er monatlich einen Beitrag von 1.554 Euro ein.

     

    Dr. Voß stellt sich im Rahmen seiner privaten Finanzplanung die Frage, ob sich ein vorzeitiger Abruf der Rente aus dem Versorgungswerk für ihn rechnet. Eine Anfrage bei dem für ihn zuständigen zahnärztlichen Versorgungswerk ergibt folgende Rentenalternativen:

     

    Rentenbeginn mit 60

    Rentenbeginn mit 67

    Beitrag Versorgungswerk

    entfällt

    1.554 Euro

    Altersrente brutto

    1.700 Euro

    2.560 Euro