· Fachbeitrag · Werbungskosten
Studienreisen und Fachkongresse - So setzen Sie den Werbungskostenabzug durch
| Wer Kosten für die Teilnahme an Studienreisen und Fachkongressen steuermindernd absetzen will, muss damit rechnen, dass das Finanzamt diese Ausgaben besonders streng prüft. Einfach „abgehakth“ wird hier nie. Aktuelle Hinweise hierzu kommen von der Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt. Erfahren Sie, wie die Finanzverwaltung prüft und wie Sie sicherstellen, dass Ihnen zumindest ein anteiliger Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug gewährt wird. |
Die Voraussetzungen für den Kostenabzug
Damit das Finanzamt die Ausgaben für Studienreisen und Fachkongresse als Werbungskosten oder Betriebsausgaben akzeptiert, müssen Sie nachweisen, dass die Teilnahme so gut wie ausschließlich beruflich bzw. betrieblich veranlasst war. Private Interessen müssen nahezu ausgeschlossen bzw. von untergeordneter Bedeutung gewesen sein.
Mit diesen Nachweisen punkten Sie
Der Nachweis der überwiegenden beruflichen Veranlassung gelingt laut OFD Frankfurt, wenn Sie der Steuererklärung folgende Belege und Stellungnahmen beifügen (OFD Frankfurt, Verfügung vom 13.4.2012, Az: S 2227 A - 3 - St 217; Abruf-Nr. 121557):
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