· Fachbeitrag · Wirtschaftsberatung
Zahnarzt im Anstellungsverhältnis: Was sollten Praxisinhaber und Angestellte dazu wissen?
von Steuerberaterin Catrin Stockhausen, Korbach
| Seit 2007 nimmt die Zahl niedergelassener Vertragszahnärzte in eigener Praxis langsam ab - von 54.245 im Jahr 2010 auf 54.008 Ende 2011. Gleichzeitig steigt die Zahl der angestellten Zahnärzte stark, und zwar von 4.600 im Jahr 2010 auf 5.600 im zweiten Quartal 2011. Vor allem junge Zahnärzte können mit der Anstellung in die vertragszahnärztliche Praxis einsteigen, ohne sich sofort selbstständig zu machen. Dieser Trend wird in den nächsten Jahren anhalten. Der folgende Beitrag fasst wesentliche Bestimmungen für Anstellungsverhältnisse in Zahnarztpraxen zusammen. |
Wirtschaftliche Vorüberlegungen
In der Regel ist eine Mehrbehandlerpraxis rentabler als eine Einzelpraxis. Gründe sind etwa: die bessere Auslastung des im Praxisinventar gebundenen Kapitals, verlängerte Sprechstunden, eine ganzjährig geöffnete Praxis und ein Qualitätsvorsprung durch die Spezialisierung der Zahnärzte auf unterschiedliche Schwerpunkte. Weitere Vorteile: die Möglichkeit zum fachlich-kollegialen Gedankenaustausch, die Gewährleistung eines kontinuierlichen Praxisbetriebs trotz krankheitsbedingter Ausfälle und die einfachere Organisation des Notdienstes. Für den in einer Einzelpraxis niedergelassenen Zahnarzt kann es daher sinnvoll sein, die eigene Praxis umzustrukturieren, sodass eine Mehrbehandlerpraxis entsteht, die eine günstigere Kostenstruktur aufweist und am Ende des Berufslebens leichter veräußert werden kann.
Berufs- und vertragsrechtliche Regelungen
Dieser Abschnitt geht zunächst auf die berufsrechtlichen und auf die vertragsarztrechtlichen Voraussetzungen für die Anstellung von Zahnärzten ein.
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