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    14.07.2020 · Fachbeitrag aus PP · Elterngeld

    Praxisinhaber zahlt Lohn zu spät und haftet für Elterngelddifferenz

    Wenn ein Praxisinhaber einer schwangeren Mitarbeiterin verspätet den Lohn auszahlt, kann dies zu Einbußen beim Elterngeld führen. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber verurteilt werden, die Elterngelddifferenz als Schadenersatz zu zahlen (Landesarbeitsgericht [LAG] Düsseldorf, Urteil vom 27.05.2020, Az. 12 Sa 716/19, Abruf-Nr. 216242 ). > lesen

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