· Gesetzliche Unfallversicherung
Erweiterung des Unfallversicherungsschutzes im Homeoffice
| Der Unfallversicherungsschutz bei der Heimarbeit beschränkt sich künftig nicht mehr auf sog. Betriebswege, etwa zum Drucker in einem anderen Raum, sondern wird auf Wege im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme oder zum Toilettengang ausgeweitet. Auch der Weg zu/von der Kinderbetreuungseinrichtung soll bei Tätigkeit im Homeoffice nun geschützt werden. |
Diese Änderung findet sich im Betriebsrätemodernisierungsgesetz (Abruf-Nr. 222689), das am 17.06.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde und am Tag danach in Kraft getreten ist. Mit der Regelung wird eine Versicherungslücke geschlossen, die sich bei Tätigkeiten gezeigt hat, die von zu Hause aus erbracht werden. Schon nach geltendem Recht besteht im Homeoffice und bei sonstiger mobiler Arbeit grundsätzlich gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Der Versicherungsschutz erstreckt sich neben der eigentlichen versicherten Tätigkeit auch auf sogenannte Betriebswege, z. B. den Weg zum Drucker in einem anderen Raum. Dies gilt sowohl in der Unternehmensstätte als auch bei mobiler Arbeit.